Unsere Leistungen für Sie als Privatperson

Auch Privatpersonen können in Deutschland verpflichtet sein, regelmäßig Steuererklärungen abzugeben. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn Sie eine Rente beziehen, Sie und Ihr Ehegatte die Steuerklassen III und V gewählt haben oder eine Immobilie vermieten. Wird dies übersehen , oder werden versehentlich falsche Angaben gemacht, kann dies schnell zu einem Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren führen. Deshalb möchten wie Sie dabei unterstützen Ihren Pflichten nachzukommen.

Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie Steuererklärungen abzugeben haben oder in der Vergangenheit hätten abgeben müssen, prüfen wir dies gerne für Sie und helfen Ihnen dabei, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen.

Selbst wenn Sie nicht verpflichtet sind Steuererklärungen abzugeben, kann deren Anfertigung und Einreichen trotzdem sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn Sie verheiratet sind oder Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Beruf Werbungskosten entstanden sind. Das sind Kosten, die durch die Ausübung Ihres Berufes entstehen, beispielweise die Kosten für Berufskleidung, den Weg zur Arbeit, Aus- und Weiterbildungskosten oder ein häusliches Arbeitszimmer. Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob es für Sie sinnvoll ist eine Steuererklärung abzugeben und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zur Minimierung Ihrer Steuerbelastung.

Natürlich gibt es auch Einzelsachverhalte, bei denen wir Sie gerne unterstützen. Sie haben geerbt oder möchten Teile Ihres Vermögens im Wege vorweggenommener Erbfolge bereits zu Lebzeiten auf Ihre Kinder oder andere Rechtsnachfolger übertragen? Wir erstellen für Sie gerne die Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung und erarbeiten mit Ihnen ein Konzept zu steueroptimalen Vermögensübertragung.

Sie möchten Ihr Geld in Immobilien investieren  oder sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen? Wir analysieren mit Ihnen zusammen Ihre finanzielle Situation und erarbeiten für Sie ein sinnvolles Finanzierungskonzept. Auch die erforderlichen Steuererklärungen zur Bewertung Ihrer Immobilien für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung erstellen wir gerne für Sie.

Bei den zuvor genannten Leistungen handelt es sich lediglich um einen Auszug aus unserem Leistungsangebot. Nur maßgeschneiderte, individuelle Lösungen bringen Ihnen den gewünschten Erfolg.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, möchten wir Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen, um mit Ihnen Ihren individuellen Beratungsbedarf zu besprechen.